Videoaufnahmen von Gefährdern müssen zum Schutz von Demonstranten und Bevölkerung möglich sein
Mit Bedauern hat das ESSENER BÜRGER BÜNDNIS (EBB) das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen zur Aufnahme von Fotos und Videos der Polizei bei Versammlungen und Kundgebungen zur Kenntnis genommen.
Nach Auffassung des EBB droht nun, die gute und zuverlässige Arbeit der Polizei in Essen, die Sicherheit und Ausübung der Persönlichkeitsrechte gleichermaßen zuverlässig gewährleistet, in ein falsches Licht gerückt zu werden.
Zwar ist es aus Sicht des EBB nachvollziehbar, dass die Polizeibehörden Bildmaterial nicht zur Veröffentlichung im Internet und in den Sozialen Medien nutzen sollten, jedoch ist die Erhebung und Nutzung von Bildmaterial zur Beobachtung relevanter Störenfriede, sogenannter Gefährder, stets sicherzustellen.
„Ich bedaure die enge Auslegung der Dienstanweisung für die Essener Polizei durch das Verwaltungsgericht. Neben der Garantie der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit sorgt die Polizei eben auch für den gewaltfreien Ablauf von Demonstrationen und Kundgebungen. Hierzu muss es weiter möglich sein, Gefährder zu beobachten und deren Verhaltens- und Bewegungsabläufe bei Großveranstaltungen im Blick zu halten. Dies gilt insbesondere in Zeiten, in denen über die Kennzeichnung von Hundertschaftsbeamten politisch diskutiert wird. Ich empfinde es als unerträglich, dass das Urteil nun von Organisationen gelobt wird, die offen mit extremistischen Gruppierungen sympathisieren und kooperieren“
verschafft der stellvertretende EBB-Fraktionsvorsitzende Kai Hemsteeg seinem Unmut Luft.
Das EBB hofft, dass die Polizei Essen auch weiterhin einen Weg findet, um potentielle Störenfriede im Auge zu behalten und hierzu auch Videoaufnahmen zu nutzen. Hier besteht im Gegensatz zu öffentlichen Orten, die permanent überwacht werden, eine zeitliche Beschränkung und ein konkreter Anlass.